Corona-Maßnahmen
In bayerischen Arztpraxen besteht leider nach wie vor für Patientinnen und Patienten die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen (Stand 01. Februar 2023).
In bayerischen Arztpraxen besteht leider nach wie vor für Patientinnen und Patienten die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen (Stand 01. Februar 2023).